Hausordnung

Liebe Feriengäste,

 

wir freuen uns, wenn Sie sich für unser Ferienhaus entscheiden und würden Sie herzlich bei uns begrüßen wollen.

 

Sollten Sie etwas im Ferienhaus vermissen oder wenn Sie Hilfe brauchen, können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden. Nur so können wir eventuelle Unzulänglichkeite schnell beheben.

 

Mit der Buchung des Ferienhauses wird folgende Hausordnung anerkannt.

Nachtruhe


Unser Ferienhaus befindet sich in einem Wohngebiet. Wir bitten den Geräuschpegel in dem Haus ab 22:00 Uhr auf Zimmerlautstärke zu beschränken. Besonderes im Außenbereich sollte die Nachtruhe eingehalten werden.

Rauchverbot

Das Rauchen ist in dem ganzen Haus untersagt. Sofern gegen das Rauchverbot verstoßen wird, stellen wir den erhöhten Reinigungsaufwand in Höhe von 100,00 € in Rechnung.

 

Das Rauchen auf den Balkonen und auf der Terrasse wird gestattet, Zigaretten sind im Aschenbecher zu entsorgen.

Zimmer

Die Mitarbeiter des Ferienhauses Bergesblick sind dazu berechtigt, das Haus und die Zimmer während der Aufenthaltszeit des Gastes zum Zweck der Reinigung, zur Durchführung von Reparaturarbeiten und / oder ähnliches zu betreten.

Besucher

Das Empfangen und Übernachten von nicht gebuchten Personen ist untersagt.

Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren ist verboten.

Beschädigungen und Schlüsselverlust

Bei Beschädigungen oder Verschmutzungen von Gebäude oder Inventar, bzw. bei Verlust des Schlüssels ist der entstandene Schaden durch den Verursacher zu ersetzen. Schadenersatzzahlungen sind unverzüglich zu begleichen, sofern keine andere Regelung getroffen wurden. Diebstahl wird zur Anzeige gebracht.

Wertsachen, Gepäck, Sicherheit

Das Ferienhaus übernimmt bei Verlust von Wertsachen (insbesondere von Schmuck und Bargeld) ausdrücklich keine Haftung!

Kündigung durch das Ferienhaus Bergesblick

Das Ferienhaus Bergesblick ist berechtigt, Beherbergungsvertrag (auch nach Bezug des Hauses) mit sofortiger Wirkung zu kündigen und in Ausübung seines Hausrechtes den Gast des Hauses zu verweisen, falls der Gast dem Ruf, der Sicherheit oder dem Ansehen des Ferienhauses schadet, im Verdacht steht Straftaten zu begehen oder Mitarbeiter, Passanten oder Nachbarn belästigt, wiederholt stört oder gefährdet. Insbesondere wiederholte Zuwiderhandlungen des Gastes gegen Vorschriften der AGB oder der Hausordnung, sowie die Beschädigung, Beschmutzung oder der Diebstahl von Hauseigentum berechtigt zur sofortigen Kündigung durch das Ferienhaus. Dies gilt auch, wenn der Gast das Haus zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck nutzt.

Abreise

Das Ferienhaus ist bis 12.00 Uhr am Abreisetag zu übergeben.

Besprechen Sie es mit uns sofern es eine spätere Abreise sein sollte!

Sonstiges

Grobe Verstöße gegen die Hausordnung, der AGB oder Weisungen durch das Ferienhauspersonal führt zum Hausverweis, mit gleichzeitigem Erlöschen etwaiger Schadenersatzansprüche gegen das Ferienhaus Bergesblick.

 

 

Lam, Januar 2020

Ferienhaus Bergesblick